Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
Ab dem 1. April 2025 wird in Österreich die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) auch für Elektrofahrzeuge vorgeschrieben. Bisher waren E-Fahrzeuge von dieser Steuer befreit, doch nun werden auch diese Fahrzeuge besteuert.
Die Besteuerung betrifft bestehende E-Autos als auch Neuanmeldungen.
Die Versicherungssteuer bemisst sich nach dem Eigengewicht und der Dauerleistung (kW, 30-Minuten-Nennleistung) des KFZ.
Die Berechnung der Steuer erfolgt nach folgender Methode:
Leistungskomponente pro Jahr (ein Freibetrag von 45 kW wird abgezogen):
- Für die ersten 35 kW: 3 € pro kW (mindestens 30 €).
- Für die nächsten 25 kW: 4,2 € pro kW.
- Für jedes weitere kW: 5,4 € pro kW.
Gewichtskomponente pro Jahr (ein Freibetrag von 900kg wird abgezogen):
- Für die ersten 500 kg: 0,18 € pro kg (mindestens 36 €).
- Für die nächsten 700 kg: 0,36 € pro kg.
- Für jedes weitere kg: 0,54 € pro kg.
Hinweis für Plug-in-Hybride:
Auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge ändert sich die Berechnung der mVSt, was zu einer erhöhten Steuerbelastung führen kann.
„E-Mopeds“ sind jedoch weiterhin von der motorbezogene Versicherungssteuer ausgenommen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: telefonisch unter 0748425088 oder auch gern per E-Mail: buero@vmbr.at